Neue Krankheitsbilder in die Berufskrankheiten-Liste aufgenommen

Am 01.08.2017 trat die 4. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft. Es wurden drei neue Berufskrankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen:

•    BK-Nr. 1320 „Chronisch-myeloische oder chronisch-lymphatische Leukämie durch1,3 Butadien bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von mindestens 180 Butadien-Jahren (ppm x Jahre)“
•    BK-Nr. 1321 „Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von mindestens 80 Benzo(a)pyren-Jahren [(μg/m³) x Jahre].“  
•    BK-Nr. 2115 „Fokale Dystonie als Erkrankung des zentralen Nervensystems bei Instrumentalmusikern durch feinmotorische Tätigkeit hoher Intensität“.

Erweitert wurden
•    BK-Nr. 4104 „Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs in Verbindung mit einer Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose)“ um die Erkrankung Eierstockkrebs und
•    BK-Nr. 4113 „Lungenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe“ um die Erkrankung Kehlkopfkrebs
erweitert.


Leukämie durch 1,3-Butadien

Die Berufskrankheit wird durch das farblose Gas 1,3-Butadien ausgelöst. Dieses Gas wird neben der unmittelbaren Herstellung insbesondere zur Weiterverarbeitung bei der Herstellung verschiedener Kunst-Kautschuksorten sowie in anderen Bereichen der Kunststoffindustrie verwendet. Es wird inhalativ aufgenommen und im menschlichen Körper in Substanzen mit krebserzeugender Wirkung metabolisiert.
Kehlkopf- und Harnblasenkrebs durch Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe werden inhalativ und über die Haut aufgenommen. Kontakt besteht u.a. beim Einsatz- und der Verarbeitung steinkohleteerpechhaltiger Produkte in z. B. der Aluminium- und Gießereiindustrie, aber auch in der Elektrographitindustrie, im Straßenbau oder der Schornsteinreinigung.

Fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern

Die Fokale Dystonie entwickelt sich in der Regel durch langjähriges Musizieren unter besonderer Konzentration und Anspannung auf Musikinstrumenten. Dieses Musizieren ist verbunden mit repetitiven stereotypen feinmotorischen Bewegungen. Als Personengruppe im Sinne des § 9 Abs. 1 SGB VII werden professionelle Instrumentalmusiker/innen angesehen, die ihre Tätigkeit langjährig, repetitiv und mit hoher feinmotorischer Intensität ausgeübt haben.

Eierstockkrebs durch Asbest

Von der Erkrankung Eierstockkrebs können Frauen betroffen sein, die früher in asbestverarbeitenden Betrieben tätig waren. Dies war insbesondere in der Asbesttextilindustrie wie z.B. in Asbestspinnereien, Asbestwebereien oder anderen Betrieben der Fall, in denen asbesthaltige Garne, Schnüre, Gewebe, Tücher oder auch Hitzeschutzkleidung hergestellt wurden.

Wenn bei Ihnen seitens der behandelnden Ärzte ein Verdacht bezüglich einer Berufskrankheit geäußert wird oder Sie der Meinung sind, dass Sie von Ihrer Arbeit krank geworden sind, dann empfehlen wir die frühzeitige Kontaktaufnahme mit unseren Kanzlei, denn je früher wir in einem Verfahren beteiligt werden, desto mehr und schneller können wir in Regel für unsere Mandanten erreichen.

 

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